Individuelle Gesundheitsleistungen sind aus der Praxis nicht mehr wegzudenken. Gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot, müssen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“. Wer Leistungen in den Bereichen Diagnostik und Prävention über das gesetzliche Kontingent hinaus in Anspruch nehmen möchte, muss auf IGeL-Leistungen zurückgreifen.

Doch auch hier gibt es einiges zu beachten:

  • Muss ich meine Patienten über Nutzen und Kosten der jeweiligen Leistungen aufklären?
  • Brauche ich eine schriftliche Zustimmung des Patienten und kann diese auch nach der Behandlung erfolgen?
  • Was muss eine schriftliche Einwilligung beinhalten?
  • Wie setzt sich der Betrag für meine jeweilige IGeL-Leistung zusammen?
  • Darf ich den Faktor unbegrenzt steigern?

Wir helfen Ihnen, Ihr IGeL-Angebot richtlinienkonform zu gestalten. Auf Wunsch schulen wir Ihre Mitarbeiter darin, Wunschleistungen anzupreisen, ohne aufdringlich zu wirken. Auch bei der Erstellung eines Flyers gehen wir gerne zur Hand.

Wir garantieren Ihnen absolute Diskretion über Ihre Finanzen. Ihre Mitarbeiter erhalten nur die Informationen, zu denen Sie zustimmen.

Unser Honorar:

Unser Honorar richtet sich je nach Aufwand und Praxisgröße. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage einen individuellen Kostenvoranschlag.