GOÄ-Abrechnung
Privatpatienten sind in nahezu jeder medizinische Einrichtung ein wesentlicher Faktor für das Einkommen eines niedergelassenen Arztes.
Einige Patienten und viele Krankenkassen hinterfragen die abgerechneten Leistungen jedoch kritisch. Oft führt ein Form- oder Begründungsfehler zu Beanstandungen tatsächlich erbrachter Leistungen. Daher gilt es bei der Erstellung von Privatliquidationen einiges zu beachten:
- Welche Gebürenziffern dürfen nebeneinander abgerechnet werden?
- Wann ist eine Faktorerhöhung gerechtfertigt und wie begründe ich diese?
- Was sind Analoge-Bewertungen und wo finde ich diese? Wann wird der Gebührennummer ein „A“ vorangestellt, wann ein „analog“ angefügt?
- Wie ist der Behandlungsfall in der GOÄ definiert?
- Wie berechne ich Wegegeld oder Ersatz für Auslagen?
- Welche Angaben muss eine Privatliquidation neben den Ziffern noch beinalten?
Wir helfen Ihnen und Ihren Angestellten dabei, die Richtlinien der GOÄ zu verstehen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Privatabrechnung zu optimieren und das bestmögliche Honorar zu erreichen, ohne von einem Abrechnungsunternehmen abhängig zu sein.
Wir garantieren Ihnen absolute Diskretion über Ihre Finanzen. Ihre Mitarbeiter erhalten nur die Informationen, zu denen Sie zustimmen.
Unser Honorar:
Unser Honorar richtet sich je nach Aufwand und Praxisgröße. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage einen individuellen Kostenvoranschlag.